1. Wann beginnt bei der Zuwiderhandlung gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 3 i. Verb. m. dem § 18 Abs. 1 DevVO. v. 23. Mai 1932 die Ausführung?
2. Ist der Strafbefreiungsgrund des § 257 Abs. 2 StGB. auf die Verlobte des Täters anwendbar, wenn zur Zeit der Tat ein rechtswirksames früheres Verlöbnis des Täters mit einer anderen bestanden hat?
Können vertrauliche -- mündliche oder schriftliche -- Mitteilungen, die im engsten Familienkreise (z. B. zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten) gemacht werden, den Gegenstand einer strafbaren Beleidigung oder üblen Nachrede bilden?
Kann der Kraftwagenfahrer, der sich einer Kreuzung gleichberechtigter Straßen von links nähert, beanspruchen, daß ihm der, der von rechts kommt, die Vorfahrt einräumt, wenn er früher als dieser an die Kreuzung gelangt ist?
Kann der Nebenklageberechtigte, der sich -- um Rechtsmittel einlegen zu können -- der öffentlichen Klage nach Verkündung des Urteils anschließen will, gegen die "Versäumung der Rechtsmittelfrist" in den vorigen Stand wieder eingesetzt werden?