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Aktenzeichen 3 D 215/37

Datum 12.04.1937

Leitsatz Kann der Nebenklageberechtigte, der sich -- um Rechtsmittel einlegen zu können -- der öffentlichen Klage nach Verkündung des Urteils anschließen will, gegen die "Versäumung der Rechtsmittelfrist" in den vorigen Stand wieder eingesetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4430173

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