Hat der Urteilssatz neben der Verurteilung auch auf Freisprechung zu lauten, wenn Einzelhandlungen, welche der EröffnungsBeschluss als Teile einer fortgesetzten Handlung betrachtet hat, nicht bewiesen sind?
Ist zum Thatbestand der Bedrohung mit einem Verbrechen erforderlich, daß die Drohung geeignet ist, in dem Bedrohten die Furcht vor der Verwirklichung hervorzurufen?
Erfordert das Delikt des Spielens in auswärtigen Lotterien nach Art. IV Ziff. 1 der preuß. Verordnung vom 25. Juni 1867 betr. das Strafrecht und das Strafverfahren (G.S. S. 921) Dolus, und wird dieser durch Irrtum über die Zulassung der fremden Lotterie in Preußen ausgeschlossen?