Ist eine Urkundenfälschung in der Absicht begangen, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, wenn sie der Täter vorgenommen hat, um eine Belohnung dafür zu erhalten?
Die Hinterziehung der Einkommensteuer ist beendet, sobald die Steuer auf Grund der unrichtigen Steuererklärung festgesetzt worden ist. Daran ändert es nichts, daß von der Höhe der festgesetzten Steuer noch die Vorauszahlungen für das folgende Steuerjahr abhängen.
Wer ein Kind unter vierzehn Jahren verleitet, eine unzüchtige Handlung (Betrachten des enthüllten Geschlechtsteiles des Täters) vorzunehmen, "mißbraucht" es i. S. des § 128 ÖstStG. geschlechtlich.
Wird für den Thatbestand der Beleidigung im Sinne des §. 186 St.G.B.'s vom Gesetze das Bewußtsein des Thäters vorausgesetzt, daß die behaupteten beleidigenden Thatsachen unbewiesen seien?
Wird der Formvorschrift des §. 385 Abs. 2 St.P.O. dadurch genügt, daß die Unterschrift des Angeklagten unter der die Revisionsanträge und deren Begründung enthaltenden Schrift durch einen Rechtsanwalt beglaubigt wird?
Was ist unter den Worten des §. 125 Ziff. 2 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (B.G.Bl. S. 317) "unmittelbar aus dem Auslande beziehen" zu verstehen?
Schließt die Strafnorm in §. 212 Nr. 1 u. 2 K.O. die Annahme einer Beihilfe zu einem durch §. 209 Ziff. 1 u. 2 a. a. O. begründeten betrüglichen Bankerotte aus?