Besteht die preußische Verordnung vom 5. Juli 1847 (G.S. S. 261), soweit sie das Spielen in auswärtigen Lotterieen, welche in den preußischen Staaten nicht besonders zugelassen sind, und den Vertrieb der Lose solcher Lotterieen betrifft, noch in Geltung und ist dieselbe auch den Lotterieen in den deutschen Bundesstaaten gegenüber anzuwenden?
Treffen die Voraussetzungen des Hausfriedensbruches zu, wenn von seiten des Hauseigentümers an den Wohnungsberechtigten mit Grund die Kündigung der Wohnung und die Aufforderung zur Räumung ergeht, derselben aber nicht ohne weiteres Folge geleistet wird?
Ist es zulässig, einen geladenen und erschienenen Zeugen unvernommen zu entlassen, wenn der Gegenstand seiner Vernehmung sich als für die Sache unerheblich erweist?
Wird ein Betrug durch Tänschung des Prozeßrichters begangen, wenn der Kläger in einem Exekutionsantrage Kosten zur richterlichen Feststellung berechnet, welche ihm nicht erwachsen sind?
Falsche Anschuldigung bleibt auch dann aus §. 164 St.G.B.'s strafbar, wenn sich aus der Anzeige ergiebt, daß die Strafverfolgung wegen der angeschuldigten strafbaren Handlung verjährt sein würde.
Liegt ein Gebrauch der Urkunde zum Zwecke der Täuschung schon darin, daß die gefälschte Urkunde einem von dem Sachverhalte unterrichteten Boten zu dem Zwecke eingehändigt wird, daß sie dieser dem zu Täuschenden unter Verschweigung des Sachverhaltes übergiebt?
Wird die Verjährung der Strafverfolgung dadurch unterbrochen, daß eine Person in einer gegen einen anderen eingeleiteten Untersuchung als Zeuge vorgeladen wird, bei der Vernehmung aber sich der That schuldig bekennt und deshalb nicht beeidigt wird?