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Aktenzeichen 366/80
Datum 25.02.1880
Leitsatz Wird ein Betrug durch Tänschung des Prozeßrichters begangen, wenn der Kläger in einem Exekutionsantrage Kosten zur richterlichen Feststellung berechnet, welche ihm nicht erwachsen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE740227
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