Wird ein Verstoß gegen §. 217 St.P.O. dadurch geheilt, daß der Angeklagte, ohne Kenntnis von dem stattgehabten Verstoße, auf die Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung verzichtet?
Ist auf Konfiskation derjenigen unverzollten Waren zu erkennen, welche aus einer Zollniederlage gestohlen werden und so unverzollt in den freien Verkehr gelangen?
Können die Bestimmungen über Rechtshilfe (§§. 157 flg. G.V.G.'s), insbesondere §. 160 dieses Gesetzes dann analoge Anwendung finden, wenn eine Landesdisziplinarbehörde gerichtliche Rechtshilfe in Anspruch nimmt?
Fallen auch solche Geschenke unter §. 331 St.G.B.'s, welche einem angestellten Lehrer in Anerkennung seiner gesamten Thätigkeit in der Schule oder aus Dankbarkeit gegen ihn oder die Lehranstalt ohne Rücksicht auf konkrete Amtshandlungen gemacht werden?