20. Was ist unter "Störung des Fahrwassers" in §. 321 St.G.B.'s zu verstehen? Genügt dazu die Behinderung der Fahrt eines anderen Schiffes infolge falscher Lenkung des eigenen?
!Y!St.G.B. §§. 321. 326.
21. Ist eine Beschuldigung als wider besseres Wissen erhoben anzusehen, wenn der Anzeigende von der Unwahrheit der Beschuldigung nicht überzeugt war, ihm aber doch die Überzeugung von der Wahrheit derselben fehlte?
!Y!St.G.B. §. 164.
22. Finden die Vorschriften der Kaiserl. Verordnung vom 7. Januar 1880 (R.G.Bl. S. 1) über das Ausweichen der Schiffe auch auf offene Fischerbote und andere offene Bote Anwendung?
!Y!St.G.B. §. 145.
23. Was ist unter dem "Nichtinnehalten" des im Zollausweise bezeichneten Weges im Sinne des §. 136 Ziff. 5 b des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 zu verstehen?
!Y!Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 (B.G.Bl. S. 357) §§. 136 Ziff. 5 b. 119.
Setzt der Begriff der Beweiserheblichkeit im Sinne des §. 267 St.G.B.'s voraus, daß der Aussteller der Urkunde als durch sie verpflichtet erscheinen muß?
Kann die formlose Führung kaufmännischer Bücher durch einen bestehenden von den gesetzlichen Vorschriften abweichenden Handelsgebrauch gerechtfertigt werden?
1. Ist der Thatbestand des §. 366 Ziff. 8 St.G.B.'s in dem der fahrlässigen Körperverletzung derartig enthalten, daß in jedem Falle die Nichtanwendbarkeit des §. 230 St.G.B.'s auch die des §. 366 Ziff. 8 bedingt?
2. Gehört zum Thatbestande der nach §. 366 Ziff. 8 strafbaren Übertretung eine Verschuldung des Thäters dahin, daß er die ungenügende Befestigung des aufgestellten Gegenstandes und demgemäß auch die gefahrdrohende Stellung desselben bei Anwendung der erforderlichen Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen?
Ist im Sinne des §. 163 Abs. 2 St.G.B.'s ein Rechtsnachteil aus der falschen Aussage entstanden, wenn infolge derselben gegen einen Anderen Anklage wegen einer schwereren als der von ihm wirklich begangenen Strafthat erhoben ist?