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Aktenzeichen 566/88

Datum 10.04.1888

Leitsatz Setzt der Begriff der Beweiserheblichkeit im Sinne des §. 267 St.G.B.'s voraus, daß der Aussteller der Urkunde als durch sie verpflichtet erscheinen muß?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE4E0298

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