Berechtigt, Bescheinigungen zu empfangen, die zum Bezuge bezugsbeschränkter Erzeugnisse berechtigen, ist ein Verbraucher grundsätzlich nur an seinem "Wohnorte". Darunter ist sein ständiger Aufenthaltsort, wenn der Verbraucher aber mehrere Aufenthaltsorte hat und zweifelhaft ist, welcher der ständige ist, der Ort zu verstehen, an dem er sich überwiegend aufhält.
Untersuchungshaft darf auch auf die unbestimmte Verurteilung angerechnet werden.
Wird eine Gefängnisstrafe von bestimmter Dauer nachträglich in eine solche von unbestimmter Dauer umgewandelt, so ist bei der Berechnung sowohl der Mindest- als auch der Höchststrafe als verbüßt auch die Strafzeit anzurechnen, die das frühere Urteil als durch die Untersuchungshaft verbüßt bezeichnet hat. Der Richter, der die Umwandlung anordnet, darf an dem Ausspruch über die Anrechnung der Untersuchungshaft nichts ändern.
Der Tatbestand des § 92 a StGB. kann nicht nur durch Vertragsbruch, sondern auch durch Verschulden beim Vertragsschlusse, das die Erfüllung des Vertrages gefährdet, verwirklicht werden.
Nach der Anordnung 2/41 der Hauptvereinigung der Deutschen Eierwirtschaft v. 10. Februar 1941 (RNVBl. S. 31) kann der Geflügelhalter auch von der Menge, die ihm zum Verbrauch im eigenen Haushalte zugebilligt ist, keine Eier mehr mit der Wirkung sparen, daß sie von der Beschlagnahme frei werden. Auch die unentgeltliche Abgabe von Eiern ohne Einbehaltung von Kartenabschnitten ist nach dem § 1 Abs. 1 Nr. 1 Verbrauchsregelungs-StrafVO. strafbar.
1. Das Revisionsgericht ist nicht befugt, nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen vorgelegen haben, unter denen im Laufe des Geschäftsjahres die Geschäftsverteilung geändert werden darf.
2. Wer, um den Zeitpunkt der Bevollmächtigung nachzuweisen, eine nur mit dem Ausstellungsort und dem Ausstellungsjahr versehene Strafprozeßvollmacht durch Einfügen eines bestimmten Ausstellungstages ausfüllt und die Urkunde so vorlegt, kann den Tatbestand der schweren Urkundenfälschung erfüllen.
Bei der Leistung des Offenbarungseides nach dem § 807 ZPO. kann eine strafbare Verletzung der Offenbarungspflicht in einer falschen Angabe über den Betrag der auf dem Erbhofe des Schuldners lastenden Hypotheken oder über den auf dem Erbhofe vorhandenen Viehbestand liegen.
1. Eine nicht geladene Pistole ist i. S. des § 1 VO. geg. Gewaltverbrecher eine "Schußwaffe".
2. Bei der "Bedrohung" i. S. des § 1 der genannten VO. kommt es nicht darauf an, ob der Täter die Drohung ernst meint.
Bei unzüchtigen Handlungen, die der Vater mit seiner minderjährigen leiblichen Tochter vornimmt, ist u. U. der § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB. entsprechend anwendbar.