1. Ist der Bürgermeister einer preußischen Landgemeinde allgemein befugt, Abschriften zu beglaubigen?
2. Ist der § 271 StGB. entsprechend anwendbar, wenn der Täter bewirkt, daß ein sachlich unzuständiger Beamter gutgläubig eine Falschbeurkundung in der Form einer öffentlichen Urkunde vornimmt?
Die Drohung mit einer völlig unerheblichen gegen den Körper oder das leibliche Wohlbefinden des anderen gerichteten Handlung ist keine Drohung mit einer Gefahr für Leib oder Leben i. S. des § 252 StGB.
Kann ein im Dienststrafverfahren vorläufig seines Amtes enthobener Beamter während der Dauer der Amtsenthebung i. S. des § 350 StGB. eine Amtsunterschlagung begehen?
In welcher Höhe hat der einzelne beteiligte Fleischer nach dem § 401 RAbgO. Wertersatz zu leisten, wenn mehrere ein Tier unter Hinterziehung der Schlachtsteuer gemeinschaftlich geschlachtet und unter sich geteilt haben?
1. Was ist unter "Auftreten als Verfügungsberechtigter" i. S. der §§ 35 Abs. 2 Satz 3 DevG. 1935, 108 RAbgO. zu verstehen?
2. Zur Frage der Beweislast und des Vorteiles nach dem § 45 Abs. 1 Satz 3 DevG. 1935.
3. Welches ist der Begriff des "Bevollmächtigten" i. S. der §§ 416 Abs. 1, 102--107 RAbgO.?
1. Wann ist i. S. des § 54 StGB. eine Gefahr gegenwärtig und ein Notstand unverschuldet?
2. Wer beruflich oder dienstlich verpflichtet ist, unter Einsatz von Leib und Leben tätig zu werden, darf sich nicht durch Berufung auf den § 54 StGB. dieser Pflicht entziehen.
Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger schon früher in einer Unfallsache für eine Versicherungsgesellschaft beruflich tätig geworden ist, in dem wegen des Unfalles gegen einen Beteiligten anhängig gewordenen Strafverfahren die Besorgnis der Befangenheit?
Ist i. S. des § 288 StGB. eine Forderung, die nur zur Einziehung abgetreten worden ist, für den Abtretungsempfänger ein "Bestandteil seines Vermögens"?