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Aktenzeichen 3066/83

Datum 17.01.1884

Leitsatz 1. Steht der Umstand, daß das Strafgesetzbuch ein "fortgesetztes" Verbrechen oder Vergehen nicht kennt, der richterlichen Prüfung der Frage entgegen, ob eine Mehrzahl zeitlich aufeinander folgender Mißhandlungen, welche, wenn nicht einzeln für sich, so doch in ihrem Zusammenwirken eine Gefährdung des Lebens des Mißhandelten herbeizuführen geeignet waren, als eine einzige, unter §. 223 a St.G.B.'s fallende That aufzufassen sei? 2. Ist es eine die Belehrung des Angeklagten erfordernde Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes, wenn das Hauptverfahren wegen eines "fortgesetzten" Vergehens eröffnet wurde, die Verurteilung aber wegen mehrerer, real konkurrierender Handlungen erfolgte? 3. Darf eine Frage an einen Zeugen lediglich deshalb, weil ihre Beantwortung dem Zeugen oder seinen Angehörigen möglicherweise die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung zuziehen würde, durch Gerichtsbeschluß zurückgewiesen werden, ohne daß der Zeuge darüber gehört ist, ob er die Frage beantworten will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B67E0426

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