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Aktenzeichen 2629/83
Datum 21.12.1883
Leitsatz Wann beginnt der Lauf der Verjährung für die Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift der Gewerbeordnung von 1869 (Ges. vom 17. Juli 1878, R.G.Bl. S. 199) §. 138, wonach der Arbeitgeber von beabsichtigter Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken vor Beginn der Beschäftigung der Ortspolizeibehörde schriftlich Anzeige zu erstatten hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B66B0353
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