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Aktenzeichen 2516/83
Datum 03.12.1883
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen darf eine unterbrochene Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden? Bedarf es eines ausdrücklichen Gerichtsbeschlusses, daß die ausgesetzte Urteilsverkündigung bei Abwesenheit des Angeklagten zu erfolgen habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6680341
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