zurück

Aktenzeichen 2764/83

Datum 03.12.1883

Leitsatz Erstreckt sich das Verbot des §. 23 Abs. 2 St.P.O. auch auf denjenigen Untersuchungsrichter, welcher sich darauf beschränkt hat, die Eröffnung der Voruntersuchung und die Fortdauer der Untersuchungshaft wider den Angeklagten zu beschließen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B65A0285

Download PDF

zurück