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Aktenzeichen 2764/83
Datum 03.12.1883
Leitsatz Erstreckt sich das Verbot des §. 23 Abs. 2 St.P.O. auch auf denjenigen Untersuchungsrichter, welcher sich darauf beschränkt hat, die Eröffnung der Voruntersuchung und die Fortdauer der Untersuchungshaft wider den Angeklagten zu beschließen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B65A0285
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