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Aktenzeichen 2573/83

Datum 15.11.1883

Leitsatz Ist es zum Thatbestande des Unternehmens der Verleitung zum Meineide erforderlich, daß der Verleitende dem zu Verleitenden bestimmte konkrete Thatsachen angebe, welche dieser unter Verletzung der Eidespflicht wider die Wahrheit bezeugen solle, bezw. erfordert die Verurteilung aus §. 159 St.G.B.'s die Feststellung bestimmter konkreter Thatsachen, auf deren wahrheitswidrige Bezeugung die Absicht des Verleitenden gerichtet gewesen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6580280

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