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Aktenzeichen 1618/83

Datum 17.10.1883

Leitsatz Ist die Geldsumme, welche jemand im Wege des Zwangsvollstreckungsverfahrens von seinem Prozeßgegner zum Zwecke der Vornahme einer dem letzteren durch gerichtliches Urteil auferlegten Handlung erlangt hat, als eine für den Empfänger fremde Sache zu betrachten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6560276

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