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Aktenzeichen 2471/83

Datum 10.12.1883

Leitsatz 1. Genügt zur Strafverhängung aus §. 17 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874 (R.G.Bl. S. 65) die Thatsache, daß ein Schriftstück eines Strafprozesses vorzeitig durch die Presse verbreitet worden ist, ohne Nachweis eines subjektiven Verschuldens des Verbreiters? 2. Leidet auf die Strafthat des §. 17 a. a. O. auch die Bestimmung des §. 21 des Preßgesetzes Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6520269

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