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Aktenzeichen 2177/83

Datum 01.12.1883

Leitsatz 1. Kann bei Übertretungen des bayerischen Haussteuergesetzes ein Irrtum darüber, ob die Mietserträgnisse bestimmter Räume anzugeben sind, dem Angeklagten nützen? 2. Fällt die Verschweigung der Mietsertragsfähigkeit dauernd unvermieteter Gebäudeteile oder die Unterlassung des im Wege der Vollzugsinstruktion angeordneten Eintrages der betreffenden Räume in die Fassionsliste unter die Strafandrohung wegen Verschweigung des wahren Mietertrages in §. 14 des Gesetzes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B64F0255

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