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Aktenzeichen 2538/83

Datum 27.11.1883

Leitsatz 1. Kann im Geltungsbereiche des preuß. A.L.R.'s ein Bevollmächtigter eine Unterschlagung an Geldern begehen, welche er, um eine eigene Schuld an den Geschäftsherrn zu bezahlen, in ein für die Aufbewahrung der fremden Gelder ausschließlich bestimmtes Behältnis gelegt hat? 2. Steht in dieser Beziehung dem Bevollmächtigten ein Geschäftsführer ohne Auftrag gleich, wenn er, während die Ratihabition noch aussteht, die zur Tilgung einer eigenen Schuld in die fremde Kasse gelegten Gelder wieder herausnimmt und in seinen Nutzen verwendet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B64D0248

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