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Aktenzeichen 2176/83
Datum 22.11.1883
Leitsatz Wie ist für den Strafunmündigen die Strafe des Meineides bei den in §§. 157. 158 St.G.B.'s vorgesehenen Milderungsgründen zu berechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B64C0245
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