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Aktenzeichen 2759/83
Datum 07.12.1883
Leitsatz Liegt Begünstigung vor, wenn ein Gendarm durch Entschädigung des Verletzten bestimmt werden soll, die Anzeige von der Strafthat zu unterlassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B64A0242
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