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Aktenzeichen 1140/83

Datum 24.09.1883

Leitsatz Verliert durch die Wiederherstellung des Beklagten, welche gemäß §. 642 der vom 1. Oktober 1864 bis 1. Oktober 1879 geltend gewesenen badischen Civilprozeßordnung gegen ein auf Grund des §. 641 derselben erlassenes Liquiderkenntnis erfolgte, das Liquiderkenntnis seine Wirksamkeit zur Begründung richterlichen Pfandrechtes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B63C0195

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