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Aktenzeichen 1238/83

Datum 05.07.1883

Leitsatz 1. Bildet ein zur gerichtlichen Voruntersuchung in einem Strafprozesse erhobenes Gutachten eines Sachverständigen ein amtliches Schriftstück im Sinne des §. 17 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (R.G.Bl. S. 65)? 2. Setzt der bezeichnete §. 17 vollständigen oder wörtlichen Abdruck des Schriftstückes voraus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B63B0193

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