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Aktenzeichen 997/83

Datum 02.07.1883

Leitsatz In welchem Verhältnisse stehen §. 328 St.G.B.'s und §. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote (R.G.Bl. S. 95) zu einander? Was versteht insbesondere letzteres Gesetz unter Beschränkungen der Einfuhr lebender Wiederkäuer?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B63A0190

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