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Aktenzeichen 2092/83

Datum 25.10.1883

Leitsatz Ist nach §. 117 Abs. 2 St.G.B.'s zum Thatbestande des Widerstandes oder Angriffes gegen einen Forst- oder Jagdbeamten 2c unter Drohung mit Schießgewehr unbedingt erforderlich, daß das Schießgewehr, welches als Mittel der Drohung gebraucht wurde, geladen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6360176

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