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Aktenzeichen 1211/83

Datum 20.09.1883

Leitsatz Ist eine Vermögensbeschädigung immer anzunehmen, wenn der Käufer über die Herkunft der Ware getäuscht wurde und festgestellt ist, daß er ohne den in ihm erregten Irrtum den Kauf nicht abgeschlossen haben würde? Ist diese Annahme insbesondere dann begründet, wenn wahrheitswidrig behauptet wurde, die Ware rühre von einer bestimmten Konkursmasse her?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6340171

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