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Aktenzeichen 2184/83

Datum 02.11.1883

Leitsatz Findet auf die Entwendung von Feldfrüchten, welche nach dem Einreißen und Ausdrusche des Stakens, in dem sie zur Einheimsung aufbewahrt waren, auf dem Felde belassen sind, das preußische Feldpolizeigesetz oder das Strafgesetzbuch Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6300163

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