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Aktenzeichen 1947/83

Datum 23.10.1883

Leitsatz 1. Sind bei bestehender Gütergemeinschaft beide Eheleute als Schuldner anzusehen, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, wenn der Ehemann wegen Unzulänglichkeit der gemeinschaftlichen Zahlungsmittel aufgehört hat, die gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten zu erfüllen? 2. Inwiefern kann die Ehefrau an dem Vergehen des Ehemannes gegen den §. 211 K.O. als Gehilfin teilnehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B62F0161

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