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Aktenzeichen 2059/83

Datum 15.10.1883

Leitsatz 1. Schließt der Rechtsirrtum eines Ehegatten über das Fortbestehen, bezw. die vermeintlich erfolgte Auflösung der Ehe den für das Verbrechen der Doppelehe erforderlichen Vorsatz aus? 2. Was erfordert der Thatbestand des strafbaren Versuches der Doppelehe? Wird das Thatbestandsmerkmal einer den "Anfang der Ausführung" enthaltenden Handlung schon dadurch erfüllt, daß nach bewirktem Aufgebote die Verlobten den zuständigen Standesbeamten angehen, den Akt der Eheschließung zu vollziehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B61B0084

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