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Aktenzeichen 1198/83

Datum 02.07.1883

Leitsatz In welcher Weise sind als Beweismittel dienende, in fremder Sprache abgefaßte Schriftstücke zum Gegenstande der Hauptverhandlung, insbesondere mittels Ubertragung durch einen Dolmetscher, zu machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B60E0051

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