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Aktenzeichen 1766/83

Datum 11.08.1883

Leitsatz Ist die Revision ausgeschlossen, wenn die in Zuwiderhandlung gegen die §§. 249 und 250 St.P.O. beschlossene Verlesung polizeilicher Zeugenverhörprotokolle mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten erfolgte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B60D0049

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