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Aktenzeichen 1511/83

Datum 02.07.1883

Leitsatz 1. Kann der Einwand fehlender Defraudationsabsicht oder fehlender Defraudationsmöglichkeit auf die Behauptung gestützt werden, es handele sich um Retourwaren, welche vom Eingangszolle freigelassen werden konnten? 2. Was gehört zum Thatbestande einer von drei oder mehreren hierzu verbundenen Personen "gemeinschaftlich ausgeübten" Kontrebande oder Defraudation? Ist solche gemeinschaftliche Ausübung auch ohne unmittelbare thätige Mitwirkung der einzelnen Defraudanten bei dem Akte der Einschwärzung selbst und ohne jede persönliche Mitanwesenheit aller am Orte und zur Zeit der That denkbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B60B0042

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