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Aktenzeichen 808/83
Datum 07.05.1883
Leitsatz Was ist erforderlich, um in dem Falle, wenn mehrere die gemeinschaftliche Ausführung einer Strafthat verabredet haben, aber erst von einem Teilnehmer an der Verabredung eine Versuchshandlung verübt und die weitere Ausführung der That unterblieben ist, auch die übrigen Teilnehmer an der Verabredung für die Versuchshandlung verantwortlich zu machen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6020003
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