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Aktenzeichen 1457/83

Datum 29.06.1883

Leitsatz Kann, wenn jemand einem redlichen Dritten fremdes Geld zum Wechseln hergegeben und sich dadurch einer Unterschlagung schuldig gemacht hat, das vom Dritten bei dem Wechseln herausgegebene Geld Objekt der Sachhehlerei werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B57D0433

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