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Aktenzeichen 1269/83

Datum 22.06.1883

Leitsatz Inwiefern kann derjenige, welcher eine fremde Dichtung, insbesondere einen Roman, als Stoff zu einem Drama benutzt, sich des Nachdruckes schuldig machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B57C0428

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