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Aktenzeichen 572/83
Datum 07.06.1883
Leitsatz 1. Was wird in §. 244 St.G.B.'s unter der Vorbestrafung als "Dieb" verstanden? 2. Fällt hierunter eine Vorbestrafung auf Grund des §. 477 des vormaligen badischen Strafgesetzbuches vom 6. März 1845?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5790418
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