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Aktenzeichen 867/83

Datum 28.05.1883

Leitsatz Schließt, wenn das Einschleichen in ein bewohntes Gebäude zum Zwecke der Ausführung eines Diebstahles erfolgte, das außerdem vorhandene Bestehen eines erlaubten Zweckes zum Betreten des Gebäudes den Begriff eines im Sinne des §. 243 Ziff. 7 St.G.B.'s erschwerten Diebstahles aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5770412

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