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Aktenzeichen 1436/83

Datum 26.06.1883

Leitsatz Findet §. 56 Nr. 3 St.P.O. Anwendung auf Mitbeschuldigte, welche als Zeugen vernommen werden, nachdem sie außer Verfolgung gesetzt oder freigesprochen worden, oder sind sie dann stets zu beeidigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B56E0382

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