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Aktenzeichen 1384/83

Datum 26.06.1883

Leitsatz Ist eine Urkunde, welche in Preußen von einem herzoglich anhaltischen Oberförster über Berechtigungen in einem ihm zur Verwaltung anvertrauten, zum herzoglichen Haus-Fideikommiß gehörigen, in Preußen belegenen Walde ausgestellt ist, als öffentliche Urkunde anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B56C0372

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