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Aktenzeichen 951/83

Datum 15.06.1883

Leitsatz Kommt es für die Strafbarkeit der Beteiligung an einem nach Zeit und Ort sich als ein einheitlicher Akt darstellenden Raufhandel darauf an, ob die Beteiligung des einzelnen dieserhalb Angeklagten erst zu einem Zeitpunkte geschehen ist, wo der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung bereits verursacht war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B56A0369

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