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Aktenzeichen 1078/83

Datum 07.06.1883

Leitsatz 1. Inwieweit kann der zur subsidiarischen Haftung verurteilte Brennereiunternehmer selbständig Revisionsgründe aus der Person seiner wegen Branntweinsteuerhinterziehung verurteilten Gewerbsgehilfen, Verwalter oder Hausgenossen geltend machen, welche ihrerseits das Urteil haben rechtskräftig werden lassen? 2. Unterbricht die gegen die vorgedachten Gewerbsgehilfen und ihre Steuervergehen gerichtete Handlung des Richters auch die Verjährung der Strafverfolgung gegen den subsidiarisch haftbaren Brennereiunternehmer bezüglich seiner Haftbarkeit für alle Teilnehmer an den betreffenden Steuervergehen, oder unterbricht umgekehrt die gegen den subsidiarisch haftbaren Brennereiunternehmer gerichtete richterliche Handlung auch die Verjährung der Strafverfolgung gegen sämtliche Hauptschuldige?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5670362

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