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Aktenzeichen 1009/83
Datum 04.06.1883
Leitsatz Ist der Umstand, daß ein Sachverständiger, auf dessen Gutachten das Urteil beruht, nicht vor, sondern nach Erstattung des Gutachtens beeidigt worden ist, geeignet, einen Revisionsgrund abzugeben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5660359
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