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Aktenzeichen 922/83
Datum 25.05.1883
Leitsatz Darf das s. g. objektive Strafverfahren zum Zwecke der Einziehung von Gegenständen, welche nach §. 40 St.G.B.'s eingezogen werden können, noch stattfinden, nachdem in einem vorausgegangenen Strafverfahren gegen den Thäter bereits auf eine Strafe erkannt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5620349
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