zurück

Aktenzeichen 922/83

Datum 25.05.1883

Leitsatz Darf das s. g. objektive Strafverfahren zum Zwecke der Einziehung von Gegenständen, welche nach §. 40 St.G.B.'s eingezogen werden können, noch stattfinden, nachdem in einem vorausgegangenen Strafverfahren gegen den Thäter bereits auf eine Strafe erkannt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5620349

Download PDF

zurück