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Aktenzeichen 1270/83

Datum 15.06.1883

Leitsatz Darf, wenn die Anklage dem Mieter Verletzung des Pfandrechtes des Vermieters durch Wegschaffung eingebrachter Sachen vorwirft, der Strafrichter die Behauptung des Mieters, daß ihm zur Zeit der Wegschaffung gegen den Vermieter dessen Ansprüche übersteigende, fällige und gleichartige Forderungen zugestanden haben, unberücksichtigt lassen, weil die Gegenforderungen bestritten und nicht durch Urteil des Civilprozeßrichters festgestellt seien?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5610346

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