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Aktenzeichen 1196/83

Datum 12.06.1883

Leitsatz Beschränkt sich der Begriff des "Verlassens in hilfloser Lage" in §. 221 St.G.B.'s auf eine örtliche Trennung des zur Obhut oder Fürsorge Verpflichteten vom Hilfsbedürftigen, oder umfaßt dieser Begriff auch die bloße Vorenthaltung der erforderlichen Fürsorge?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5600343

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