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Aktenzeichen 777/83

Datum 21.05.1883

Leitsatz 1. Kann die Anführung thatsächlicher Vorgänge, welche sich auf von dem regierenden Landesherrn vor seinem Regierungsantritte und außerhalb seiner landesherrlichen Stellung wirklich oder vermeintlich geschehene Handlungen beziehen, der Annahme der Majestätsbeleidigung zur rechtlichen Grundlage dienen? 2. Ist die Feststellung, der Angeklagte habe ausschließlich in Wahrnehmung berechtigter Interessen oder in Verfolgung seiner Gerechtsame gehandelt, mit der Annahme des zur Majestätsbeleidigung erforderlichen strafbaren Vorsatzes vereinbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B55F0338

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