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Aktenzeichen 1048/83

Datum 29.05.1883

Leitsatz 1. Sind in §. 110 St.G.B.'s unter den von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen auch solche Anordnungen verstanden, welche, wenn auch an alle Bewohner eines Ortes, doch auf einen speziellen Fall gerichtet sind? 2. Befugnis des Amtsvorstehers zum Erlasse polizeilicher Anordnungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B55D0321

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