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Aktenzeichen 1170/83

Datum 08.06.1883

Leitsatz 1. Ist die vor Begehung der That zugesagte Begünstigung nur nach den über Beihilfe bestehenden Rechtsvorschriften zu bestrafen, oder gilt dieselbe auch in sonstiger Beziehung als Beihilfe? 2. Kommen Versuch und Beihilfe in Betracht, wenn es sich um die Bestrafung des Diebstahles im wiederholten Rückfalle handelt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B55C0317

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