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Aktenzeichen 503/83

Datum 02.04.1883

Leitsatz Fällt unter das "Ingebrauchnehmen" von Pfandgegenständen seitens öffentlicher Pfandleiher im Sinne des §. 290 St.G.B.'s auch eine, mit der Absicht der Wiedereinlösung bewirkte, Weiterverpfändung? Was gehört zum Begriffe der Mitthäterschast bei diesem Vergehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B54D0269

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